Gebühren

Transparenz ist uns wichtig. Wir klären Sie bereits im Erstgespräch individuell über die zu erwartenden Kosten auf. Berechnungsgrundlage unserer Gebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben bieten wir auch individuelle Vergütungsvereinbarungen und Beratungspauschalen an. Wir klären für Sie die Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Sollte ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen, übernehmen wir für Sie die Antragsbearbeitung.

 

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung liegen, je nach Schwierigkeitsgrad der Rechtssache, zwischen 140,00 und 210,00 Euro (einschließlich USt.). Diese Kosten werden bei unserem Tätigwerden in der gleichen Angelegenheit angerechnet. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins beträgt der Selbstkostenanteil 15,00 Euro.

 

RVG-Abrechnung

Die RVG-Abrechnung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Anwaltsvergütung und richtet sich größtenteils nach dem Gegenstandswert. Wird beispielsweise eine Forderung in Höhe von 3.000,00 Euro geltend gemacht, so stellt dieser Betrag den Gegenstandswert dar. Die bei einem erstinstanzlichen Verfahren entstehenden Rechtsanwaltskosten betragen in diesem Fall 621,78 Euro (einschließlich USt.). Diese Kosten hat die unterlegene Partei zu tragen.

Im Sozialrecht wird in der Regel nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Das RVG sieht insofern Rahmengebühren vor, z. B. im Erwerbsminderungsrecht. Ein durchschnittliches Widerspruchsverfahren wird danach mit 380,80 Euro (einschließlich USt.), ein durchschnittliches Klageverfahren mit 714,00 Euro (einschließlich USt.) abgerechnet.

 

Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarungen werden individuell abgeschlossen. Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Umfang und der Dauer der rechtlichen Tätigkeit, wobei auch monatliche Beratungspauschalen vereinbart werden können.