Gebühren
Transparenz ist uns wichtig. Wir klären bereits im Erstgespräch über die zu erwartenden Kosten auf. Berechnungsgrundlage unserer Gebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben schließen wir individuelle Vergütungsvereinbarungen auf Stundensatzbasis und Beratungspauschalen ab.
Wir klären die Kostendeckung bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Bei Anspruch auf Prozesskostenhilfe übernehmen wir die Antragsbearbeitung.
Die Kosten der Erstberatung liegen für Verbraucher, je nach Schwierigkeitsgrad der Rechtssache, zwischen 180,00 € und 210,00 € (inkl. MwSt.). Diese Kosten werden bei Tätigwerden in der gleichen Angelegenheit in der Regel angerechnet. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins beträgt der Selbstkostenanteil 15,00 €.
Im Sozialrecht ist es aufgrund der geringen gesetzlichen Gebührenstruktur nach dem RVG in der Regel notwendig, im Falle der Vertretung eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu schließen. Z.B. kostet dann ein durchschnittliches sozialgerichtliches Verfahren (z.B. auf EM-Rente, Feststellung Schwerbehinderung) ca. 1.400,00 €. Wir informieren im Erstgespräch über die genauen Kosten und Modalitäten.